Bewertung für Erbschaft- & Schenkungsteuer
Für Erbschaft und Schenkung von Unternehmen und Anteilen gilt der gemeine Wert. Eine fundierte Bewertung schafft die Grundlage für die steuerliche Bemessung — und Spielraum für Gestaltung.
Der steuerliche Wert zählt.
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen bemisst sich die Steuer nach dem gemeinen Wert. Das Bewertungsgesetz (BewG) sieht das vereinfachte Ertragswertverfahren vor — häufig lohnt jedoch eine fundierte, individuelle Bewertung.
Was die Bewertung leisten muss.
Zweck ist die steuerliche Bemessung für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Maßgeblich ist der gemeine Wert nach BewG.
Welcher Wert hier gilt.
Für steuerliche Zwecke gilt ein eigener Wertmaßstab:
Gemeiner Wert
Der maßgebliche Wertmaßstab für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Das gesetzlich vorgesehene Standardverfahren — mit Chancen und Grenzen.
Individuelle Bewertung
Eine fundierte Bewertung kann einen niedrigeren Wert belegen als das pauschale Verfahren.
Anerkannte Bewertungsverfahren.
Welches Verfahren trägt, hängt von Unternehmen und Zweck ab — in der Regel kombiniere ich mehrere und prüfe die Ergebnisse gegeneinander.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Kapitalisierung des durchschnittlichen Ertrags nach BewG.
Ertragswert & DCF
Individuelle, fundierte Wertermittlung als Gegenbeweis.
Multiplikatorverfahren
Marktorientierte Plausibilisierung.
So läuft die Bewertung ab.
analyze
verstehenAnlass, Zweck und Ziele klären, Zahlen, Markt und Werttreiber analysieren — die belastbare Grundlage.
strategize
bewertenWertkonzept und Verfahren festlegen, modellieren und die Ergebnisse plausibilisieren — transparent dokumentiert.
execute
absichernErgebnis als belastbares Gutachten bzw. Stellungnahme — als Grundlage für Entscheidung, Verhandlung oder Verfahren.
Belastbar vor Dritten.
Meine Bewertungen folgen den anerkannten Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) und sind als Sachverständiger für Unternehmensbewertung (Certified Valuation Analyst, CVA) methodisch fundiert, nachvollziehbar und vor Gerichten, Finanzämtern und Vertragspartnern belastbar.
Häufige Fragen.
Welcher Wert gilt für die Erbschaftsteuer?
Der gemeine Wert. Das Finanzamt legt häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren (BewG) zugrunde — das aber zu überhöhten Werten führen kann.
Kann ich die Steuer durch eine Bewertung senken?
Häufig ja. Wenn eine fundierte, individuelle Bewertung einen niedrigeren gemeinen Wert belegt, sinkt die Bemessungsgrundlage.
Was ist das vereinfachte Ertragswertverfahren?
Ein pauschales Verfahren nach BewG, das den durchschnittlichen Ertrag kapitalisiert. Es ist einfach, kann den Wert aber über- oder unterzeichnen.
Sprechen wir über Ihre Übertragung.
Unverbindlich, vertraulich und auf den Punkt — direkt mit dem Gründer und Inhaber.